Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Dark Sky GmbH für den Bezug von Produkten oder Leistungen
Stand: Juli 2022
- Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Dark Sky GmbH und deren Auftraggebern („AG“), sofern die Dark Sky GmbH als Auftragnehmer eine Leistung erbringt oder ein Produkt liefert. Ebenso gelten diese AGB für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Dark Sky GmbH und sonstigen Vertragspartnern. Insofern gelten die nachfolgenden AGB stets auch für vertragliche Beziehungen zu allen Vertragspartnern der Dark Sky GmbH.
1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über Lieferungen von Produkten und sonstige Leistungen der Dark Sky GmbH, ohne Rücksicht darauf, ob der AG das Produkt oder die Leistung von der Dark Sky GmbH selbst verwendet oder im Auftrag und Namen Dritter handelt. Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Leistungs- und sonstige Geschäftsbeziehungen zwischen der Dark Sky GmbH und demselben AG, ohne dass die Dark Sky GmbH in jedem Einzelfall wieder auf die AGB hinweisen müsste. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden von der Dark Sky GmbH unmittelbar veröffentlicht. Ebenso gelten diese AGB mit ihrer Veröffentlichung und Mitteilung an den AG in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für laufende Leistungsbeziehungen, sofern es sich um abgeschlossene Teile neuer Leistungen handelt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG oder von Vertragspartnern, insbesondere seiner Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen, werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, soweit die Dark Sky GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall z.B. auch dann, wenn die Dark Sky GmbH in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG/Vertragspartners vorbehaltlos an diesen liefert oder bezieht.
1.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behält sich die Dark Sky GmbH eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Produkte, für die die Dark Sky GmbH Patent- oder Markenrechte hält, unterliegen zusätzlich besonderen patent- und markenrechtlichen Schutzrechten zugunsten der Dark Sky GmbH, die diese auch im Falle eines Verstoßes strikt verfolgt. Unterlagen dürfen durch AG oder Vertragspartner nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Dark Sky GmbH Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden und sind, wenn ein Vertrag mit der Dark Sky GmbH nicht zustande kommt, auf deren Verlangen unverzüglich an die Dark Sky GmbH zurück zu geben oder sämtliche in elektronischer Form gespeicherten Daten und Dokumente zu löschen.
- Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag mit der Dark Sky GmbH kommt mit der letzten Unterschrift unter einen Vertrag oder alternativ mit der schriftlichen oder in Textform verfassten und verbindlichen Bestätigung durch die Dark Sky GmbH zustande („Auftragsbestätigung“). Die Auftragsbestätigung muss nicht zwingend als solche bezeichnet sein, sofern sie nur den Inhalt des Vertrages durch die Dark Sky GmbH wiedergibt. Sofern in dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten auftreten, hat der AG diese zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung der Dark Sky GmbH mitzuteilen. Der AG bzw. der Vertragspartner der Dark Sky GmbH hat deren Angebote fachlich zu prüfen und auf Abweichungen von Bestellunterlagen ausdrücklich hinzuweisen.
2.2 Produktangebote der Dark Sky GmbH in Prospekten oder im Internet stellen kein Vertragsangebot der Dark Sky GmbH dar, sondern sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots durch den AG oder den Vertragspartner. Der AG gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. Bestellbestätigungen durch die Dark Sky GmbH dienen lediglich der Bestätigung des Eingangs von Bestellungen des AG und stellen selbst noch keine Annahme des Angebots des AG auf Abschluss eines Vertrages dar; vielmehr ist der Vertragsschluss nach Ziffer 2.1 Satz 1 entscheidend.
2.3 Die Dark Sky GmbH behält sich stets vor, von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit von zu erbringenden Leistungen oder zu liefernden Produkten abzuweichen, sofern solche Abweichungen handelsüblich sind oder eine technische Verbesserung der bestellten Leistung bzw. des bestellten Produktes darstellen.
2.4 Sofern zwischen AG und der Dark Sky GmbH ein laufendes Dauerschuldverhältnis über Leistungen oder Produkte der Dark Sky GmbH besteht, ist die Dark Sky GmbH jederzeit auf eigene Kosten berechtigt, eine technische Verbesserung der bei ihr bestellten Leistung bzw. des bei ihr bestellten Produktes vorzunehmen. Der AG hat der Dark Sky GmbH zur Umsetzung der technischen Verbesserung nach vorheriger Anzeige unmittelbar Zugang zu seinen Anlagen zu verschaffen.
- Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise der Dark Sky GmbH in Angeboten, Verträgen, Preislisten oder Auftragsbestätigungen verstehen sich stets ab dem Versandort am Sitz der Dark Sky GmbH zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern der AG die versendungsfreie Ware nicht bei der Dark Sky GmbH abholt, wird diese die Ware an den angegebenen Lieferort des AG versenden, wobei dann Kosten der Verpackung, der Versendung und der Versicherung zusätzlich berechnet werden. Diese zusätzlichen Kosten der Verpackung und Versicherung sowie die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer sind von dem AG zusätzlich zu zahlen.
3.2 Das Signalentgelt für laufende Dienstleistungen von Dark Sky ist vom AG jeweils für einen Leistungszeitraum von 12 Monaten im Voraus zu zahlen. Davon abweichend kann der erste Leistungszeitraum weniger als 12 Monate betragen, wenn Dark Sky dies ausdrücklich abweichend bestätigt. Für diesen ersten Leistungszeitraum erfolgt eine anteilige Rechnungsstellung. Der Leistungszeitraum beginnt mit dem 01.04. eines jeden Jahres und endet am 31.03. des Folgejahres. Davon abweichend beginnt der erste Leistungszeitraum mit der erstmaligen Signalbereitstellung durch Dark Sky und endet mit dem nächsten 31.03.. Die Rechnungstellung für einen Leistungszeitraum erfolgt am ersten Werktag des Leistungszeitraums. Davon abweichend kann die Rechnungstellung für den ersten Leistungszeitraum gemeinsam mit der Rechnungstellung für den zweiten Leistungszeitraum erfolgen
3.3 Hat die Dark Sky GmbH die vertragliche Leistung oder Lieferung eines Produktes an einem vom AG vorgegebenen Ort zu erbringen, trägt der AG neben der vereinbarten Vergütung alle zur Leistungserbringung erforderlichen Nebenkosten, insbesondere Fahrt- und Reisekosten, nach Ziffer 3.1 Kosten für den Transport der benötigten Werkzeuge und Geräte und sonstige, in Preislisten der Dark Sky GmbH ausgewiesene Kosten.
3.5 Rechnungen der Dark Sky GmbH sind, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist, ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum. Versäumt der AG die Zahlungsfrist, ist die Dark Sky GmbH ohne weitere Mahnungen berechtigt, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 2 BGB von 9 %-Punkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich die Dark Sky GmbH vor.
3.6 Der AG kann gegenüber Forderungen der Dark Sky GmbH nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die die Dark Sky GmbH zugestanden hat oder die rechtskräftig zugunsten des AG festgestellt sind. Eine Abtretung der Forderungen seitens der Dark Sky GmbH an Dritte ist stets gestattet. § 354a HGB bleibt unberührt.
3.7 Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des AG im Zeitraum zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung oder Leistungserbringung durch die Dark Sky GmbH, ist die Dark Sky GmbH berechtigt, die Leistung oder die Lieferung von Produkten nur gegen eine angemessene Vorschuss- oder Sicherheitsleistung des AG zu erbringen. Diese Vorschuss- oder Sicherheitsleistung kann grundsätzlich dem vereinbarten Preis der von der Dark Sky GmbH zu erbringenden Lieferung oder Leistung entsprechen. Verweigert der AG eine Gestellung einer Vorschusszahlung oder einer Sicherheit, ist die Dark Sky GmbH berechtigt, noch ausstehende Leistungen oder Lieferungen von Produkten gegenüber dem AG zurück zu halten oder vom Vertrag insgesamt zurück zu treten. Darüber hinaus ist die Dark Sky GmbH im Falle der Erbringung von Werkleistungen gemäß den §§ 631 ff. BGB berechtigt, den Vertrag gemäß § 648a BGB fristlos zu kündigen.
3.8 Die Dark Sky GmbH ist berechtigt, angemessene Preiserhöhungen wegen veränderter Lohn- und Materialkosten für die vertragliche Leistungen oder Lieferungen von Produkten, die 4 Monate oder später nach der Auftragsbestätigung erfolgen, vom AG zu verlangen. Rücktritts- oder Kündigungsrechte des AG bei angemessenen Preisänderungen nach vorstehendem Satz sind ausgeschlossen.
3.9 Bei längerfristigen Dauerschuldverhältnissen gilt, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist, folgende Preisgleitklausel:
Während des ersten Jahres des Vertrages ab der Übergabe verbleibt es bei dem vertraglich vereinbarten Preis. Erstmals zum Ende des ersten Vertragsjahres, danach jährlich jeweils zum Jahresende, erfolgt eine Anpassung des Preises auf der Grundlage der Änderung des vom Statistischen Bundesamt festgestellten und veröffentlichten Verbraucherpreisindexes für Deutschland. Die Anpassung erfolgt jeweils proportional zur Veränderung des Lebenshaltungskostenindex (Basisjahr 2015 = 100). Der AG und die Dark Sky GmbH werden jede Veränderung aufgrund dieser Ziffer als für den Preis bindend akzeptieren. Sollte während der Dauer des Vertrages der in Bezug genommene Index vom Statistischen Bundesamt nicht mehr herausgegeben werden, tritt an seine Stelle der vom Statistischen Bundesamt oder ggf. dessen Nachfolgerorganisation herausgegebene entsprechende Index. Bei mehreren zur Wahl stehenden Nachfolgeindizes soll derjenige genommen werden, der von seinen Berechnungsvoraussetzungen (insbesondere Warenkorb) dem Verbraucherpreisindex so nahe wie möglich kommt. Entsprechendes gilt, falls ein auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkter Index nicht mehr ermittelt oder veröffentlicht werden sollte. Die Preisänderung tritt rückwirkend zum 01.01. eines jeden Jahres ein. Die Preisänderung ist zudem am 31.12. eines jeden Jahres entsprechend dem maßgeblichen Index vorzunehmen.
- Lieferung und Leistung, Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang
4.1 Die Gefahr für die Lieferung von Produkten der Dark Sky GmbH geht auf den AG über, sobald die Dark Sky GmbH den Liefergegenstand versendungsbreit zur Verfügung gestellt hat. Ergänzend gelten die Incoterms 2020 EXW Ex Works (ab Werk).
4.2 Bei Leistungen, die mit der Aufstellung oder Montage von Produkten der Dark Sky GmbH verbunden sind, geht die Gefahr auf den AG über, sobald die Dark Sky GmbH erfolgreich den Probebetrieb abgeschlossen und dokumentiert hat.
4.3 Die Dark Sky GmbH führt ihre im Leistungsumfang enthaltenen vertraglichen Pflichten zu der Herstellung und Lieferung von Produkten oder zur Erbringung von Leistungen grundsätzlich innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab dem Datum des Vertragsschlusses aus, es sei denn, im Vertrag sind andere Ausführungsfristen vereinbart. Diese Ausführungsfrist verlängert sich, sofern der AG seinen Mitwirkungspflichten gemäß nachstehender Ziffer 8. dieser AGB nicht rechtzeitig genügt, insbesondere der Dark Sky GmbH keine entsprechenden Informationen über seine Produktanforderungen und das Produktumfeld mitteilt oder keinen Zugang zu den Unterlagen oder Windenergieanlagen des AG ermöglicht. Ebenso verlängert sich die Ausführungsfrist, sofern aufgrund behördlicher Verfahren Verzögerungen eintreten, z.B. bei Verfahren zur Baumusterprüfung. Die Verlängerungen der Ausführungsfristen in den vorgenannten Fällen ergeben sich aus der Länge der Verzögerungen beim AG oder bei Behörden. Die Dark Sky GmbH gerät erst nach Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist in Verzug, sofern der AG der Dark Sky GmbH eine angemessene Nachfrist von mindestens einem weiteren Monat eingeräumt hat.
4.4 Sofern sich die Herstellung eines Produktes oder eine Leistung der Dark Sky GmbH verzögert, ohne dass die Dark Sky GmbH diese Verzögerung verschuldet hat, verlängert sich die Lieferfrist automatisch. Dies gilt insbesondere für Verzögerungen aufgrund von Ereignissen, die in der Sphäre des AG liegen. Darüber hinaus gilt diese Fristverlängerung für alle Fälle höherer Gewalt gemäß nachstehender Ziffer 4.5.
4.5 Höhere Gewalt sind sämtliche unvorhergesehenen, von der Dark Sky GmbH und ihren Erfüllungsgehilfen nicht abwendbaren Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, Arbeitsniederlegungen, Anordnungen von Behörden, Terrorakte oder Pandemien wie die Corona-Pandemie (COVID-19). Für die Dauer und den Umfang der Ereignisse höherer Gewalt und ihrer Nachwirkungen, ist die Dark Sky GmbH von ihrer Liefer-/Leistungsverpflichtung befreit. Die Dark Sky GmbH und der AG werden sich gegenseitig unverzüglich ab Kenntnis über den Eintritt und den Wegfall der Ereignisse höherer Gewalt in Textform informieren. Die Dark Sky GmbH wird ungeachtet des Anhaltens von Ereignissen höherer Gewalt mit angemessenen Mitteln dafür Sorge tragen, ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber dem AG weitestgehend nachzukommen. Etwaige Schäden der Dark Sky GmbH oder des AG während der Dauer der Ereignisse höherer Gewalt trägt jede Partei selbst.
4.6 Angaben über konkrete Eigenschaften oder eine vertragliche Beschaffenheit von Produkten oder Leistungen der Dark Sky GmbH gelten nur dann als vertragliche Beschaffenheit bzw. zugesicherte Eigenschaft, sofern die Dark Sky GmbH diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich erwähnt hat. Insbesondere führt ein auch erkennbar großes Interesse des AG am Vorhandensein bestimmter Produkteigenschaften nicht dazu, von einer Beschaffenheitsvereinbarung oder vertraglichen Zusicherung von Eigenschaften durch die Dark Sky GmbH auszugehen.
4.7 Produkte der Dark Sky GmbH bleiben als Vorbehaltsware Eigentum der Dark Sky GmbH, bis der AG sämtliche Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Dark Sky GmbH erfüllt hat, insbesondere sämtliche aus der Geschäftsverbindung zwischen der Dark Sky GmbH und dem AG insgesamt bestehenden Zahlungsansprüche. Die Dark Sky GmbH wird im Vertrag gesondert darauf hinweisen, sofern Produkte, insbesondere eingesetzte Hardware, nicht in das Eigentum des AG übergehen sollen, sondern nur vorrübergehend von der Dark Sky GmbH zur Leistungserbringung dem AG zur Verfügung gestellt werden. Für diese Produkte gilt kein Eigentumsvorbehalt und keine Berechtigung des AG, diese Produkte Dritten zu überlassen.
4.8 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem AG eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Produktes der Dark Sky GmbH untersagt. Der AG ist jederzeit allerdings widerruflich berechtigt, die gelieferten Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder die Verbindung der Produkte der Dark Sky GmbH erfolgt in deren Namen, wodurch die Dark Sky GmbH Eigentum an den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen anteilig mit erwirbt. Sofern durch die Verarbeitung oder Verbindung der Produkte der Dark Sky GmbH deren Eigentum an den Produkten untergeht, überträgt der AG der Dark Sky GmbH bereits heute das Miteigentum entsprechend dem anteiligen Wert der Vorbehaltsware an dem durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden neuen Gegenstand.
4.9 Der AG ist jederzeit, allerdings widerruflich berechtigt, die zur Übereignung an ihn vorgesehenen Produkte der Dark Sky GmbH im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Er tritt bereits mit Vertragsschluss/Auftragsbestätigung seine Forderungen aus den Weiterveräußerungen an die Dark Sky GmbH ab. Steht das Produkt im Eigentum der Dark Sky GmbH oder im Eigentum dritter Personen, tritt der AG die Forderungen aus dem Verkauf zu demjenigen Anteil an die Dark Sky GmbH ab, die dem Miteigentumsanteil des AG entsprechen. Die Dark Sky GmbH nimmt die Abtretung bereits mit Vertragsschluss/Auftragsbestätigung aufschiebend bedingt an.
4.10 Der AG ist solange berechtigt und verpflichtet, an die Dark Sky GmbH abgetretene Forderungen gegen Dritte einzuziehen, solange diese Ermächtigung durch die Dark Sky GmbH nicht ausdrücklich widerrufen wird. Der AG hat Vorbehaltsware der Dark Sky GmbH sorgfältig zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Diebstahl und Feuer zu versichern.
4.11 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der AG die Dark Sky GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Der AG ist verpflichtet, der Dark Sky GmbH den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware zu untersagen. Gleiches gilt bei etwaigen Beschädigungen oder Vernichtungen der Vorbehaltsware der Dark Sky GmbH.
4.12 Bei Pflichtverletzungen des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Dark Sky GmbH nach dem erfolglosen Ablauf einer dem AG gesetzten angemessenen (Nach-)Frist zum Rücktritt, zur Kündigung und/oder zur Forderung auf Herausgabe der gelieferten Vorbehaltswaren der Dark Sky GmbH berechtigt. Gesetzliche Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung gelten ausdrücklich auch für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem AG und der Dark Sky GmbH. Der AG ist unverzüglich zur Herausgabe der Produkte der Dark Sky GmbH verpflichtet, sobald der Vertrag durch Rücktritt oder Kündigung beendet wird.
- Entgegennahme/Abnahme
5.1 Besteht die Leistung der Dark Sky GmbH aus einer bloßen Lieferung von Produkten, hat der AG das Produkt unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort auf Mängel/Abweichungen hin zu überprüfen und unverzüglich schriftlich oder in Textform gegenüber der Dark Sky GmbH unter Nennung konkreter Fehler zu rügen. Unterlässt der AG die unverzügliche und konkrete Rüge, ist die Mängelhaftung der Dark Sky GmbH ausgeschlossen. Das Produkt gilt als mängelfrei und vertragsgerecht, wenn eine Mängelrüge des AG nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Entgegennahme der Lieferung bei der Dark Sky GmbH schriftlich oder in Textform eingeht. Verborgene Mängel, die bei unverzüglicher Untersuchung durch den AG nicht zu entdecken waren, kann der AG nur dann gegenüber der Dark Sky GmbH geltend machen, wenn die Mängelanzeige innerhalb von 12 Monaten nach Absendung des Produktes bei der Dark Sky GmbH schriftlich oder in Textform eingegangen ist.
5.2 Gerät der AG mit der Annahme der erbrachten Lieferung eines Produktes oder der Annahme einer Leistung der Dark Sky GmbH in Verzug, kann die Dark Sky GmbH nach einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, den Vertrag kündigen und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.3 Beinhaltet der Auftrag an die Dark Sky GmbH auch Montageleistungen durch diese, ist der AG zur Abnahme der Montageleistung verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung durch die Dark Sky GmbH in Textform (E-Mail), angezeigt worden ist und eine durch die Dark Sky GmbH erfolgte Erprobung der Vertragsleistung erfolgt und dokumentiert ist. Die Dokumentation der Probebetrieb hat die Dark Sky GmbH dem AG auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Erweist sich eine Montage als nicht vertragsgemäß, ist die Dark Sky GmbH zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet. Dies gilt nicht, sofern es sich um unerhebliche Mängel handelt, die den Wert der Lieferung/Leistung oder deren Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt. Der AG darf die Abnahme wegen derartiger unwesentlicher Mängel nicht verweigern.
5.4 Auf Verlangen der Dark Sky GmbH hat der AG in sich geschlossene Teile der Leistungen/Lieferungen abzunehmen. Das gleiche gilt für Teile der Leistungen/Lieferungen, wenn durch die weitere Ausführung, die Prüfung und Feststellung der Teilleistung/Teillieferung nicht mehr möglich ist. Eine förmliche Abnahme hat zwingend dann stattzufinden, wenn die Dark Sky GmbH diese förmliche Abnahme in der Auftragsbestätigung bestätigt hat.
5.5 Verlangt die Dark Sky GmbH nach Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen deren Abnahme, hat der AG diese innerhalb von 5 Werktagen vorzunehmen. Erfolgt eine derartige Abnahme nicht fristgerecht durch den AG, gilt die Abnahme als vorbehaltlos erfolgt. Die Abnahme durch den AG gilt ebenfalls als erfolgt, wenn die Lieferung, gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten und in der Auftragsbestätigung durch die Dark Sky GmbH festgehaltenen Probebetrieb vom AG in Gebrauch genommen wurde.
5.6 Mit der Abnahme durch den AG entfallen Mängelansprüche des AG gegen die Dark Sky GmbH für sämtliche erkennbaren Mängel, soweit sich der AG nicht bei der Abnahme die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.
- Haftung
6.1 Die Dark Sky GmbH haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder nachweislich grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Dark Sky GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihrer sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2 Außer in den Fällen des Absatzes 1 haftet die Dark Sky GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit nur für solche Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung auf die Höhe des vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut und vertrauen durfte. Der danach von der Dark Sky GmbH zu ersetzende vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schaden beträgt im Falle eines Dauerschuldverhältnisses höchstens die 2-fache Summe der vertraglich vorgesehenen jährlichen Vergütung.
6.3 Außer in den Fällen der Absätze 1 und 2 sind Ersatzansprüche des AG gegen die Dark Sky GmbH ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden des AG oder im Falle einer Drittschadensliquidation für Schäden Dritter (wie z.B. entgangener Gewinn, Wegfall oder Reduzierungen von EEG-Vergütungen/Marktprämien, Produktionsausfall, Finanzierungskosten und Ersatzansprüche Dritter).
6.4 Die Haftung für Risiken aus Leistungen Dritter, die keine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Dark Sky GmbH sind und deren Mitwirkung zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung oder für die vertragsgemäße Funktionsweise des Vertragsgegenstandes notwendig ist, ist zwischen dem AG und der Dark Sky GmbH ausgeschlossen, soweit dem AG unter Berücksichtigung dieses § 6 kein direkter Anspruch gegen die Dark Sky GmbH zusteht.
6.5 Die Haftungsbeschränkungen nach diesem § 6 gelten nicht für Ansprüche des AG wegen eines Mangels, soweit die Dark Sky GmbH diesen Mangel arglistig verschwiegen oder dessen Abwesenheit garantiert hatte. Ebenso sind Haftungsbeschränkungen ausgeschlossen, soweit dem AG Ersatzansprüche gegen die Dark Sky GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Regelungen zustehen.
6.6 Für Schadensersatzansprüche nach diesem § 6 gelten die gesetzlichen Fristen.
- Vertragsdauer, Kündigungsrecht des AG
7.1 Der Vertrag tritt mit Vertragsschluss in Kraft und gilt bis zum vereinbarten Vertragsende. Installations- und Inbetriebnahmezeitpunkte werden von der Dark Sky GmbH mit dem AG gemeinsam nach Vertragsschluss/Auftragsbestätigung verbindlich in Textform fixiert. Maßgebend ist die entsprechende Auftragsbestätigung durch die Dark Sky GmbH.
7.2 Erfüllt die Dark Sky GmbH wesentliche vertragliche Pflichten aus einem Dauerschuldverhältnis trotz 2-facher schriftlicher Nachfristsetzung des AG mit einer Mindestfrist von 14 Tagen ab Zugang nicht, hat der AG ein Recht zur Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Dark Sky GmbH ist dem AG im Falle einer Ausübung dieses Kündigungsrechts nur verpflichtet, Mehraufwendungen zu setzen, die der AG im Einzelnen nachweist und die maximal dem Preis des gelieferten Produkts oder dem Wert der Vergütung der Dark Sky GmbH durch den AG innerhalb eines Kalenderjahres entspricht.
7.3 Eine Kündigung von Teilen des Vertrages durch den AG ist ausgeschlossen.
7.4 Im Übrigen besteht für die Dark Sky GmbH und den AG stets das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei eine wesentliche Vertragspflicht wiederholt verletzt oder trotz Nachfristsetzung die Erfüllung einer Vertragspflicht verweigert. Ebenso liegt ein wichtiger Grund vor, wenn bei Zahlungsverzug des AG über sein Vermögen bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
- Mitwirkungspflichten des AG
8.1 Der AG hat rechtzeitig und auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die für die Leistungen der Dark Sky GmbH vorausgesetzten offensichtlichen oder vertraglich geschuldeten Gewerke fremder Nebenleistungen erbracht sind, Energie sowie sonstige Nebenleistungen bereitgestellt sind und. diebessichere Räumlichkeiten/Plätze für die Baustelleneinrichtung und das Baustellenlager der Dark Sky GmbH zur Verfügung stehen. Der AG hat den verantwortlichen Projektleiter der Dark Sky GmbH über etwaige bestehende gesonderte Sicherheitsvorschriften oder sonstige Besonderheiten zu unterrichten. Diese Unterrichtung hat nach Vorlage der Kenntnis des AG unverzüglich per E-Mail zu erfolgen.
8.2 Vor Beginn der vertraglichen Leistungen durch die Dark Sky GmbH muss der AG die für die Aufnahme der Arbeiten der Dark Sky GmbH erforderlichen Bereitstellungen von Nebenleistungen (z.B. volle Funktion des Personenaufzugs, Krangestellung) und Gegenstände am Leistungsort sicherstellen sowie sämtliche Vorarbeiten vor Beginn der Arbeiten abzuschließen. Zuwegungen und der Leistungsort selbst müssen geräumt, geebnet und befestigt zur Nutzung durch die Fahrzeuge der Dark Sky GmbH (in der Regel Sprinter-Klasse) sein.
8.3 Kommt der AG durch die Unterlassung der Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer 8. oder aus Individualvereinbarungen in Verzug, kann die Dark Sky GmbH eine entsprechende Entschädigung verlangen. Zudem gehen aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten des AG resultierende Verzögerungen der Leistungen/Lieferungen der Dark Sky GmbH allein zu Lasten des AG. Der AG hat insofern angemessene Kosten insbesondere für zusätzliche Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Reisen/Übernachtungen von Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Dark Sky GmbH oder Dritten zu tragen.
- Pauschaler Entschädigungsanspruch der Dark Sky GmbH
9.1 Nimmt der AG Lieferungen oder Leistungen der Dark Sky GmbH nicht fristgerecht entgegen und lehnt er auch einen zweiten Liefer-/Leistungstermin ab bzw. bestätigt er keinen zweiten Ersatztermin, ist die Dark Sky GmbH berechtigt, ohne weitere Fristsetzungen von dem Vertrag zurück zu treten bzw. Dauerschuldverhältnisse ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der AG hat der Dark Sky GmbH sodann als pauschalen Schadensersatz 20 % des ausstehenden Netto-Vertragspreises pauschal zu erstatten; für erbrachte Leistungen und Lieferungen der Dark Sky GmbH hat der AG den im Zeitpunkt der Kündigung bzw. des Rücktritts nach dieser Ziffer 9.1 vereinbarten Netto-Vertragspreis vollständig zu leisten. Der AG ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Dark Sky GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist als der vorgenannte Pauschalbetrag von 20 %. Umgekehrt ist die Dark Sky GmbH berechtigt, auf Nachweis einen höheren Schaden als die vorgenannten 20 % zu verlangen.
9.2 Kündigt der AG den Vertrag oder tritt er von dem Vertrag zurück, ohne hierzu kraft des Vertrages oder kraft Gesetzes berechtigt zu sein, hat er der Dark Sky GmbH ebenfalls als pauschalen Schadensersatz 20 % des ausstehenden Netto-Vertragspreises zu erstatten; für erbrachte Leistungen und Lieferungen der Dark Sky GmbH hat der AG den im Zeitpunkt der Kündigung bzw. des Rücktritts nach dieser Ziffer 9.2 vereinbarten Netto-Vertragspreis vollständig zu leisten. Der AG ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Dark Sky GmbH ein geringerer Schaden als die vorgenannten 20 % entstanden sind. Umgekehrt ist die Dark Sky GmbH berechtigt, auf Nachweis einen höheren Schaden als die vorgenannten 20 % zu verlangen.
- Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Datenschutz, Konkurrenzschutz
10.1 Die Parteien behandeln den Inhalt eines Vertrages sowie die im Rahmen der Verpflichtungen eines Vertrages von der jeweils anderen Partei erhaltenen Informationen vertraulich. Die Vertraulichkeit einer Information ergibt sich entweder aus der entsprechenden Kennzeichnung durch eine Partei oder durch die offensichtliche Erkennbarkeit als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis. Eine Weitergabe von Informationen von Vertragsinhalten an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig, sofern sich nicht eine gesetzliche oder gleichgestellte Weitergabeverpflichtung einer oder beider Parteien ergibt. Besteht eine gesetzliche, behördliche oder vertragliche Verpflichtung zur Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte, die nicht einer Berufsverschwiegenheit unterliegen, ist die andere Partei über die Weitergabe unverzüglich in Textform zu unterrichten. Die Parteien verpflichten sich darüber hinaus, empfangene vertrauliche Informationen nur insoweit an ihre Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Dritte weiterzugeben, als dies zur Beurteilung, Vorbereitung und Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Die Parteien sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.
10.2 Sofern die Dark Sky GmbH im Rahmen eines Vertrages personenbezogene Daten des AG oder seiner Mitarbeiter erhält, hat die Dark Sky GmbH die Anforderungen des Datenschutzes, insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) stets zu beachten. Das Erheben, Speichern und Nutzen personenbezogener Daten des AG und seiner Mitarbeiter durch die Dark Sky GmbH und ihre Lieferanten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung und Erfüllung abgeschlossener Verträge mit dem AG. Eine Weitergabe personenbezogener Daten durch die Dark Sky GmbH an sonstige Dritte, außer Lieferanten, ist ausgeschlossen, soweit die Dark Sky GmbH hierzu nicht kraft Gesetzes oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist. Nach Beendigung der gesamten Geschäftsbeziehung zwischen AG und der Dark Sky GmbH ist letztere verpflichtet, schriftlich hinterlegte oder elektronisch gespeicherte Daten, soweit technisch und mit zumutbarem Aufwand möglich, zu löschen. Diese Verpflichtung besteht nicht, sofern aufgrund von behördlichen oder gesetzlichen Regelungen eine Aufbewahrung dieser Daten durch die Dark Sky GmbH auch nach Ende der Geschäftsbeziehung gefordert ist.
10.3 Der AG hat als Betroffener der von der Dark Sky GmbH gespeicherten personenbezogenen Daten Auskunftsrechte nach Art. 15 DSGVO, einen Berichtigungs- und Löschungsanspruch unter den Voraussetzungen der Art. 16, 17 DSGVO, ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, ein Widerspruchsrecht unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DGSVO. Die Dark Sky GmbH hat einen eigenen Datenschutzbeauftragten, der unter der E-Mail-Adresse datenschutz@dark-sky.com verfügbar ist.
10.5 Dem AG bzw. Vertragspartner sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist es strikt untersagt, während der Geschäftsbeziehungen zur Dark Sky GmbH Produkte zu entwickeln, die in Form, Inhalt, Funktion oder Ansicht dem Produkt der Dark Sky GmbH ähnelt oder dieses ersetzen kann.
- Mängelhaftung und Garantie
11.1 Die Dark Sky GmbH tritt aufschiebend bedingt ab der vollständigen Zahlung der vertraglichen Vergütung alle Mängel- sowie Garantieansprüche aus Verträgen mit Lieferanten ihrer Produkte oder Leistungen an den AG ab. Der AG nimmt diese Abtretung mit Vertragsschluss an. Die abgetretenen Mängel- und Garantieansprüche ersetzen nach Wirksamwerden der Abtretung jeweils die entsprechenden Mängel- und Garantieansprüche der Dark Sky GmbH für diese Produkte. Sofern in den Verträgen mit Lieferanten der Dark Sky GmbH kürzere Mängelfristen vereinbart sind als im Vertragsverhältnis zwischen der Dark Sky GmbH und dem AG, gelten diese kürzeren Fristen. Der AG gestattet der Dark Sky GmbH ausdrücklich, aufschiebend bedingte Ansprüche während der Vertragslaufzeit in seinem Namen gegenüber Lieferanten geltend zu machen.
11.2 Liegt ein von der Dark Sky GmbH zu vertretener Mangel der Lieferung oder Leistung vor, ist die Dark Sky GmbH nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Wahl zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung sowie der Art der Mangelbeseitigung durch die Dark Sky GmbH erfolgt durch diese nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der beiderseitigen vertraglichen Interessen. Die Dark Sky GmbH trägt sämtliche Aufwendungen der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung, jedoch nicht die Kosten, die im Rahmen der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung auf Seiten des AG anfallen. Ansprüche des AG auf Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, sofern die Dark Sky GmbH die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung ordnungsgemäß und mit Erfolg durchführt.
11.3 Verweigert die Dark Sky GmbH die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die allein die Dark Sky GmbH zu vertreten hat, oder schlägt eine Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung zweifach fehl, ist der AG berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder eine entsprechende Minderung des Vertragspreises zu verlangen. Weitere Ansprüche des AG sind ausgeschlossen.
11.4 Für Nachbesserungen und Ersatzlieferungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Beginn der Gewährleistungsfrist, die mit dem Abschluss von Leistungen bzw. dem Gefahrübergang bei Lieferungen von Produkten beginnt. Verlängerungen oder Verkürzungen dieser Gewährleistungsfrist bedürfen einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung und Fixierung in der Auftragsbestätigung der Dark Sky GmbH.
- Rechtsnachfolge
Die Parteien haben das Recht, die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Die Übertragung bedarf stets der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Die andere Partei darf die Zustimmung nur verweigern, wenn der Rechtsnachfolger nicht die Gewähr für die Erfüllung aller Vertragspflichten des Rechtsvorgängers bietet oder anderweitige schwerwiegende Interessen der anderen Partei durch die Rechtsnachfolge berührt werden. Einer entsprechenden Zustimmung zur Übertragung von Rechten und Pflichten einer Partei bedarf es nicht, sofern es um eine Übertragung des Vertrages auf ein gebundenes Unternehmen einer Partei im Sinne der §§ 15 ff. AktG handelt.
- Sonstige Bestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.2 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach der Auftragsbestätigung von einer Partei an die andere Partei abgegeben werden, oder andere Erklärungen bedürfen zur Wirksamkeit nur der Textform (E-Mail). Dies gilt nicht für Rücktritts- oder Kündigungserklärungen. Für diese bedarf es zur Wirksamkeit der Schriftform.
13.3 Sämtliche Verträge zwischen dem AG oder einem Vertragspartner einerseits und der Dark Sky GmbH andererseits unterstehen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss internationalen Rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
13.4 Ist der AG Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Dark Sky GmbH. Die Dark Sky GmbH ist jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort einer vertraglich vereinbarten Lieferverpflichtung zu erheben.
13.5 Jegliche, den Vertrag betreffende Korrespondenz hat der AG/Vertragspartner unter Angabe der Bestell- bzw. Auftragsnummer der Dark Sky GmbH zu führen.
13.6 Sofern von diesen AGB, vom Vertrag oder sonstigen Erklärungen der Parteien Abschriften/Übersetzungen in andere Sprachen als der deutschen Sprache gefertigt werden, gilt bei Abweichungen einzig die deutsche Fassung. Ebenso ist allein die deutsche Fassung für die Auslegung jedes Vertrages mit der Dark Sky GmbH maßgeblich.
13.7 Sollte sich unvorhergesehen und nicht nur vorrübergehend die einem Vertrag mit der Dark Sky GmbH zugrunde liegenden technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnisse wesentlich ändern, so dass die Durchführung des Vertrages unter den bisherigen Bedingungen für eine Partei eine unbillige Härte bedeuten würde, verpflichten sich die Parteien, eine Anpassung des Vertrages im Sinne eines wirtschaftlich und rechtlich billigem Interessenausgleichs herbei zu führen.
- Salvatorische Klausel
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB nichtig und/oder rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, ungültig gewordene Bestimmungen durch eine in wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht sinngemäße Bestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt im Fall einer planwidrigen Regelungslücke.
Neubrandenburg im Juli 2022
Dark Sky GmbH
Thomas Herrholz, Geschäftsführer
Handelsregister Neubrandenburg HRB 20754